Ein Verkehrsunfall bringt oft viele Fragen mit sich.
Wer übernimmt den Schaden?
Habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld?
Muss ich mit der Versicherung selbst verhandeln?
Wir unterstützen Mandanten aus Aachen und der Region bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche nach einem Verkehrsunfall.
Ob Sachschaden, Personenschaden oder Streit mit der Versicherung. Wir prüfen Ihren individuellen Fall und vertreten Ihre Interessen.
Nach einem Verkehrsunfall müssen häufig zahlreiche rechtliche und versicherungsrechtliche Fragen geklärt werden.
Neben der Regulierung des Fahrzeugschadens können Ansprüche auf Schadensersatz, Schmerzensgeld oder Nutzungsausfall bestehen.
Wir begleiten Sie bei der gesamten Unfallregulierung und setzen uns dafür ein, Ihre berechtigen Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung durchzusetzen.
Jeder Verkehrsunfall ist anders. Deshalb prüfen wir Ihren individuelle Fall sorgfältig und beraten Sie zu den nächsten sinnvollen Schritten.
Wir beraten und vertreten in folgenden Gebieten:
■ Verkehrsunfallrecht (Schadenregulierung, Haftungsfragen und Schadenersatz)
■ Verkehrsordnungswidrigkeiten (Bußgeldverfahren, Fahrverbote und Punkte im Fahreignungsregister)
■ Führerscheinrecht (Entzug der Fahrerlaubnis, Wiedererteilung, MPU)
■ Verkehrsstrafrecht (Straftaten im Straßenverkehr, Fahrerflucht, Trunkenheit am Steuer, fahrlässige Körperverletzung)
■ Versicherungsrecht im Verkehr (Kfz-Haftpflichtversicherung, Kaskoversicherung, Streitigkeiten mit Versicherungen)
Verkehrsunfall in Aachen? Jetzt beraten lassen.
Sie hatten einen Verkehrsunfall und möchten wissen, welche Ansprüche Ihnen zustehen?
Kontaktieren Sie unsere Kanzlei für eine individuelle Prüfung Ihres Falls.
Jetzt einen Termin vereinbaren:
Bürogemeinschaft Özgül & Molla Salim
Telefon: 0241/16055820
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall übernimmt in vielen Fällen die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Anwaltskosten. Ob dies in Ihrem Fall gilt, hängt von den konkreten Umständen ab. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Prüfung Ihres Falls.
Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich unter anderem nach Art und Schwere der Verletzungen, dem Heilungsverlauf und den Folgen des Unfalls. Eine pauschale Aussage ist nicht möglich. Wir prüfen Ihren individuellen Anspruch und beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten.
Sie sind grundsätzlich nicht verpflichtet, die gesamte Kommunikation selbst zu übernehmen. Eine anwaltliche Vertretung kann die Korrespondenz mit der Versicherung übernehmen und Ihre Ansprüche durchsetzen. Lassen Sie Ihren individuellen Fall von uns prüfen.
Die Dauer der Unfallregulierung hängt unter anderem von der Haftungsfrage, dem Schadenumfang und der Reaktion der Versicherung ab. Einige Fälle können innerhalb weniger Wochen abgeschlossen werden, andere benötigen deutlich mehr Zeit. Wir prüfen Ihren Fall und informieren Sie über den voraussichtlichen Ablauf.
Je nach Sachverhalt können unter anderem Ansprüche auf Schadensersatz, Schmerzensgeld, Nutzungsausfall oder weitere Ersatzleistungen bestehen. Welche Ansprüche Ihnen tatsächlich zustehen, muss im Einzelfall geprüft werden. Vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin.
Ob ein Gutachten sinnvoll oder erforderlich ist, hängt vom Schaden und der Haftungssituation ab. In vielen Fällen kann ein unabhängiger Gutachter wichtig sein. Wir beraten Sie, welche Schritte in Ihrem Fall sinnvoll sind.
Sichern Sie zunächst die Unfallstelle, versorgen Sie Verletzte und informieren Sie gegebenenfalls die Polizei. Dokumentieren Sie den Unfall und tauschen Sie die erforderlichen Daten aus. Für die rechtliche Bewertung und die Durchsetzung Ihrer Ansprüche empfehlen wir eine individuelle Beratung.